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Zu groß für die Tonne? Ab auf den Sperrmüll. Nützliche Tipps rund um die korrekte Entsorgung von sperrigen Abfällen

Zu groß für die Tonne? Ab auf den Sperrmüll. Nützliche Tipps rund um die korrekte Entsorgung von sperrigen Abfällen

Vor Jahren habe ich ausrangierte Gartenmöbel geschenkt bekommen. Für meine erste eigene Terrasse nach dem Studium waren sie in jedem Fall noch gut genug. Doch jetzt, einige Jahre später, haben sie ihre besten Zeiten hinter sich. Ganz klar: Ich sollte mich um einen Termin zur Sperrmüllabholung kümmern. Aber was gehört eigentlich noch alles zum Sperrmüll und was passiert mit meinen ausrangierten Sachen nach der Abholung? Und wem gehört der Sperrmüll, wenn er an der Straße steht? Diesen Fragen bin ich nachgegangen. Antworten finden Sie, wenn Sie weiterlesen.

Was gehört eigentlich alles zum Sperrmüll? Und was nicht?

Wie der Name schon sagt: Sperrmüll ist sperrig, also zu groß für die Restmülltonne. Das heißt aber nicht, dass alles, was groß und unhandlich auch automatisch Sperrmüll ist. Waschbecken, Fenster und Türen oder Altreifen gehören beispielsweise nicht dazu. Sie müssen gesondert als Bauabfälle, Altholz oder Sonderabfall entsorgt werden. Es gibt einige leicht zu merkende Faustregeln:

Sperrmüll …

1. … ist zu groß und sperrig für die Mülltonne
2. … könnte man bei einem Umzug mitnehmen.
3. …  ist nicht fest mit dem Haus verbunden.
4. … ist tragbar und haushaltsüblich.

Zur Verdeutlichung hier nochmal eine Auflistung, was auf den Sperrmüll darf und was nicht:

Was gehört auf den Sperrmüll?

  • Möbelstücke
  • Bettgestelle, Lattenroste, Matratzen
  • Teppiche, PVC-Böden
  • Kisten, Koffer
  • Altmetalle, z.B. Fahrräder, Kettcar, Kinderwagen

Was gehört nicht auf den Sperrmüll?

  • Haushaltsabfälle
  • Textilien und Bekleidung
  • Altreifen
  • Gartenabfälle (Strauch- und Baumschnitt, Laub etc.)
  • Flaschen
  • Fenster- und Türglas
  • Fensterrahmen und Türen
  • Gefährliche Abfälle wie z.B. Batterien, Asbest oder Lösemittel

Denken Sie bitte beim Bereitstellen von Sperrmüll immer auch daran, dass die Teile von den Müllwerkern noch zu bewegen und heben sein müssen. Mehr als 75 kg sollten sie also pro Stück nicht wiegen. Sie müssen nicht jedes Teil abwiegen, bevor Sie es bereistellen, aber grundsätzlich gilt folgendes: Wenn Sie den Schrank, das Sofa, das Bettgestell nicht alleine oder maximal zu zweit tragen können, ist es zu schwer. Zerkleinern Sie deshalb bitte zu große und schwere Teile – wenn möglich – so, dass sie tragbar sind. Sie helfen den Müllwerkern damit sehr! Denn sie haben an jedem Arbeitstag mehrere Tonnen an Gewicht zu schleppen, werfen und wuchten.

Elektroschrott

Und wie sieht es mit einem defekten E-Herd oder einem alten Fernseher aus? In vielen Kommunen darf auch Elektroschrott zum Sperrmüll gestellt werden. Erkunden Sie sich am besten vor Ort in Ihrer Gemeinde nach den Vorgaben und Möglichkeiten. Aber was zählt zu Elektroschrott?


Elektro- / Elektronikgeräte

  • Kühl- / Gefrierschränke
  • Waschmaschinen / Trockner / Geschirrspülmaschinen / Schleudern
  • Mikrowellen / Dunstabzugshauben
  • Elektro- / Gasherde m. E-Zündung
  • Fernseher, Monitore
  • Computer /Kopierer
  • Ölradiatoren
  • Rasenmäher (ohne Betriebsmittel)

Haushaltsübliche und größere Sperrmüllmengen

Es gibt viele unterschiedliche Gründe, warum Sperrmüll entsteht: Größere Mengen fallen vor allem dann an, wenn ganze Haushalte aufgelöst werden. Dies kann unterschiedliche Gründe haben, z. B. wegen Umzugs, aufgrund eines Todesfalls oder Zusammenlegung zweier Haushalte. Manchmal haben Möbel schlicht ausgedient und die Besitzer wünschen sich Neues und Moderneres für ihre Wohnung. Oder sie sind kaputt, so wie meine Gartenstühle. Die ausrangierten Möbelstücke kommen dann auf den Sperrmüll.

Bei großen Mengen kann es sich anbieten, einen Abfall-Container zu bestellen oder die sperrigen Stücke direkt zum Wertstoffhof zu bringen. Das ist nicht kostenlos, hat aber den Vorteil, dass alles auf einen Schlag und gleichzeitig entsorgt ist. Bei kleineren, sogenannten haushaltsüblichen Mengen ist die Sperrmüllabholung in einigen Kommunen ein- bis zweimal pro Jahr kostenlos bzw. fest in den Abfallgebühren eingepreist. Aber was ist eine haushaltsübliche Menge? Das variiert nach Kommune: Die Spanne reicht von zwei bis zwölf Kubikmeter. Erkundigen Sie sich vor Ort.

 

Wem gehört der Sperrmüll, wenn er an der Straße steht?

Kein seltenes Bild: Kaum steht Sperrmüll an der Straße, kommen Nachbarn oder gewerbliche Sammler mit Transportern und suchen nach Brauchbarem oder verborgenen Schätzen. Aber ist das eigentlich erlaubt? Wem gehört der Sperrmüll, wenn er zur Abholung bereitgestellt wurde? Dem Besitzer der alten Möbel ist es in aller Regel egal, was mit seinen ausrangierten Sachen geschieht. Aber nicht immer! Es kann also grundsätzlich nicht schaden, einmal nachzufragen, ob man etwas mitnehmen darf. Denn sonst droht im schlechtesten Fall eine Anzeige wegen Diebstahls. Der Besitzer geht schließlich davon aus, dass die Dinge durch das Abfuhrunternehmen entsorgt werden.

Abfallsatzungen: Ordnungswidrigkeit und Bußgeld

In den meisten Städten und Gemeinden gilt laut Abfallsatzungen, dass der Sperrmüll durch das Bereitstellen an dem dafür vorgesehenen Platz in den Besitz des Entsorgungsunternehmens übergeht, das mit der Abholung beauftragt wurde. Das Mitnehmen kann deshalb als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld belegt werden. Dabei geht es den Unternehmen in der Regel weniger um das Mitnehmen einzelner Teile, als vielmehr darum, dass die nach Wertstoffen getrennt aufgestellten Sachen dann vor der Abholung von den Müllwerkern noch einmal aufwändig neu sortiert werden müssen.

Grundsätzlich gilt: Wer gewerbsmäßig ohne Genehmigung durch die Straßen fährt und Sperrmüll sammelt, macht sich strafbar.

Darf man Sperrmüll hinzustellen?

Und wie sieht es mit Hinzustellen aus? Ebenfalls keine gute Idee. Denn bei der Anmeldung muss angegeben werden, was alles abgeholt werden soll, damit das Entsorgungsunternehmen Fahrzeuge und Touren entsprechend disponieren kann. Im schlimmsten Fall kann nicht alles abtransportiert werden und bleibt liegen. Wenn Sie es sich also nicht mit Ihrem Nachbarn verscherzen wollen, fragen Sie vorab, ob Sie gemeinsam Sperrmüll anmelden wollen oder ob sie einzelne Teile hinzustellen dürfen, die angemeldet werden.

Was passiert mit Sperrmüll?

Nach der Sammlung des Sperrmülls landet er in einer Sortieranlage. Dort wird alles, was noch weiterverwertet kann von dem getrennt, was kaum noch nutzbar ist. Teppichböden und Matratzen beispielsweise werden zu sogenannten Ersatzbrennstoffen verarbeitet, die dann zur Befeuerung von Kraftwerken zum Einsatz kommen. Holz, Pappe, Kunststoffe und Metall werden in zum Teil aufwendigen Verfahren von Störstoffen befreit, aufbereitet und zu neuen Produkten verarbeitet. So entstehen zum Beispiel Spanplatten: Aus alten unbehandelten Holzmöbeln.  

 

Alternativen zum Sperrmüll

Für meine Gartenstühle aus Kunststoff gibt es keine Hoffnung mehr: Das Material ist durch Wind und Wetter porös geworden. Aber muss wirklich alles entsorgt werden, was nicht mehr zeitgemäß ist? Lassen sich einige Dinge eventuell reparieren oder freut sich jemand anderes über ein Möbelstück? Es gibt jede Menge Alternativen zur Sperrmüllentsorgung:

  • Flohmarkt: Für den einen ist es Müll, für den anderen ein echter Schatz. Für ein paar Euro Standgebühr kann man bei Flohmärkten ausrangierte Sachen zum Verkauf anbieten und dabei sogar noch ein wenig Gewinn machen. Und damit gleichzeitig die neu angeschafften Sachen finanzieren.
  • Kleinanzeigen: Ob in der klassischen Variante in der Tageszeitung oder bei Online-Auktionshäusern – die Kleinanzeige hat nicht ausgedient. Ganz im Gegenteil. Regional finden Käufer und Verkäufer zusammen, einigen sich auf einen Preis und organisieren die Abholung oder Lieferung.
  • Spenden: Kindergärten, Tierheime, Kircheneinrichtungen – die Liste der sozialen Einrichtungen, die sich über Spenden freuen, ist lang. Vorausgesetzt, die Möbel oder Geräte sind noch benutzbar. Erkundigen Sie sich in Ihrer Kommune, wo Bedarf besteht.
  • Verschenken: Vielleicht haben Sie Freunde, Bekannte, Verwandte, die sich über eine alte Kommode, eine Stehlampe oder einen Sessel freuen würden? Fragen Sie doch erst einmal im Freundeskreis nach, ob jemand Interesse oder Bedarf hat, bevor Sie das Stück entsorgen.
  • Repair Café: In vielen Städten finden sich immer mehr Menschen zusammen, die Spaß daran haben, vor allem elektrische Geräte zu reparieren und so vor der Entsorgung zu retten. Sie veranstalten Repair Cafés, zu denen jeder eingeladen ist, sein defektes Gerät mitzubringen. Denn manchmal reichen schon ein paar Handgriffe und einige Ersatzteile, um das alte Radio, den defekten Toaster oder die Bohrmaschine wieder zum Laufen zu bringen.
  • Upcycling: Der DIY-Trend schlechthin. Unter dem Motto „Aus Alt mach Neu“ verwandeln sich alte Möbel in Garderoben oder Regale, werden Dinge umfunktioniert und aufgepeppt. Das Thema fasziniert Sie? Dann empfehle ich Ihnen unseren Blogbeitrag zum Thema Upcycling.

Auch wenn Sie sich wie ich für die Entsorgung über den Sperrmüll entscheiden: Nichts davon geht verloren, sondern wird weiterverwertet und bleibt so als Sekundärrohstoff im Kreislauf. Sei es in Form von thermischer oder stofflicher Verwertung.

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Über den Autor

Kati Meyer-Thiedig

Mitarbeiterin der Unternehmenskommunikation von 2011 bis 2023

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